
Der § 314 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) ist eine zentrale Vorschrift, die es Versicherungsunternehmen in bestimmten Krisensituationen erlaubt, Leistungen zu kürzen oder zeitweise einzuschränken, um ihre finanzielle Stabilität zu sichern. Das bedeutet: Im Extremfall kann die Versicherungsaufsicht Maßnahmen anordnen, die sich direkt auf die Auszahlung deiner Lebens- oder Rentenversicherung auswirken.
Diese Möglichkeit zeigt, dass Kapitallebens- und Rentenversicherungen nicht immer die Sicherheit bieten, die viele Verbraucher über Jahrzehnte hinweg erwartet haben. Besonders Verträge, die in den 1990er- und 2000er-Jahren abgeschlossen wurden, weisen häufig fehlerhafte Klauseln oder unzureichende Widerrufsbelehrungen auf – und genau das kann heute ein wertvoller Ansatzpunkt für eine Rückabwicklung sein.
Wenn du deine Lebens- oder Rentenversicherung kündigst, bekommst du in der Regel nur den sogenannten Rückkaufswert – oft deutlich weniger als das, was du über die Jahre eingezahlt hast.
Bei einer Rückabwicklung nach fehlerhafter Widerrufsbelehrung dagegen wird der Vertrag rückwirkend behandelt, als wäre er nie wirksam zustande gekommen. Das bedeutet: Du kannst sämtliche gezahlten Beiträge plus Zinsen zurückfordern, während der Versicherer nur den tatsächlichen Versicherungsschutz (z. B. Risikoanteile) abziehen darf.
Je nach Laufzeit und Beitragshöhe kann das zu einer erheblich höheren Auszahlung führen – oft im fünfstelligen Bereich.
Besonders betroffen sind Versicherungsverträge, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden. In dieser Zeit verwendeten viele Versicherer Belehrungen, die vom gesetzlichen Muster abwichen oder nicht den Anforderungen der Rechtsprechung genügten.
Das betrifft sowohl klassische Lebensversicherungen als auch fondsgebundene Rentenversicherungen.
Auch Verträge, die über Banken oder Vermittler abgeschlossen wurden, sind häufig betroffen – insbesondere dann, wenn die Widerrufsbelehrung unvollständig, missverständlich oder formell fehlerhaft war.
In Zeiten steigender Zinsen und wirtschaftlicher Unsicherheit gewinnt § 314 VAG zusätzliche Bedeutung. Denn sollte sich die finanzielle Lage eines Versicherers verschlechtern, kann die Aufsicht eingreifen – mit Konsequenzen für alle laufenden Verträge.
Das zeigt, wie wichtig es ist, bestehende Policen kritisch zu prüfen und Alternativen in Betracht zu ziehen, bevor Risiken Realität werden.
Die Value Factory Group arbeitet mit spezialisierten Rechtsanwälten und Gutachtern zusammen, um die Erfolgsaussichten einer Rückabwicklung professionell zu bewerten. Dabei prüfen wir:
Diese Prüfung ist für viele Verbraucher kostenlos und unverbindlich – und sie kann sich lohnen. In zahlreichen Fällen führt sie zu einer deutlich höheren Auszahlung als eine reguläre Kündigung.
Die Rückabwicklung ist kein Standardverfahren, aber sie bietet reale Chancen.
Mit professioneller Unterstützung und einer fundierten Vertragsanalyse lässt sich das Risiko minimieren und die Erfolgsaussicht realistisch einschätzen.
Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und regulatorischer Eingriffe – wie sie § 314 VAG ermöglicht – sollten Versicherungsnehmer ihre bestehenden Verträge prüfen lassen. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann den Weg zu einer lukrativen Rückabwicklung öffnen.
Die Value Factory Group unterstützt dich dabei mit Erfahrung, Expertise und einem Netzwerk aus spezialisierten Fachanwälten. So erhältst du Klarheit, ob dein Vertrag betroffen ist – und ob du zu viel gezahltes Geld zurückfordern kannst.